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   LG Stuttgart, 21.04.2015 - 17 O 329/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,15237
LG Stuttgart, 21.04.2015 - 17 O 329/14 (https://dejure.org/2015,15237)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 21.04.2015 - 17 O 329/14 (https://dejure.org/2015,15237)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 21. April 2015 - 17 O 329/14 (https://dejure.org/2015,15237)
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Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Abmahnung: § 97a Absatz 3 UrhG

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Beweislast des Anschlussinhabers - Deckelung der Anwaltskosten unbillig

Sonstiges

  • waldorf-frommer.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Beweislast des Anschlussinhabers i.R.d. Widerlegung der tatsächlichen Vermutung - Deckelung der Anwaltskosten unbillig (Öffnungsklausel des § 97a Absatz 3 S. 4 UrhG)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)

  • LG Stuttgart, 09.05.2018 - 24 O 28/18

    Abmahnkosten bei Filesharing - Klage auf Abmahnkosten und Schadensersatz wegen

    Insbesondere liegt an sich, bei rein nationaler Betrachtung, eine besondere Unbilligkeit gemäß § 97a Abs. 3 Satz 4 UrhG n. F. nicht vor (vgl. zu einem solchen Fall das Urteil der 17. Zivilkammer des LG Stuttgart vom 21.04.2015, Az. 17 O 329/14), da die Verletzung vorliegend nicht mehr hinreichend zeitnah nach dem Erscheinen erfolgte und die wirtschaftlich besonders relevante Erstverwertungsphase im Verletzungszeitpunkt bereits beendet war, was sich aus dem zu diesem Zeitpunkt bereits eingetretenen erheblichen Preissturz beim Downloadpreis, der bei Computerspielen dieser Art in der Regel bei ca. 40 ? beginnt, zeigt.
  • AG Kassel, 20.04.2021 - 410 C 2101/20

    Filesharing-Fälle - Verjährung von Lizenzschaden

    Das in der Kommentarliteratur weiter erwähnte Urteil des LG Stuttgart vom 21.04.2015 (17 O 329/14, zit. n. BeckOK UrhR/Reber a.a.O., offenbar nicht veröffentlicht) wird nur mit den oben genannten Grundsätzen in der Literatur erwähnt.

    So liegt der Entscheidung des LG Stuttgart vom 21.04.2015 (17 O 329/14, zit. n. Dreier/Schulze/ Specht, § 97a UrhG Rn. 19b, offenbar unveröffentlicht) ein Fall zugrunde, in dem eine Serie gleichzeitig mit ihrer Erstveröffentlichung Gegenstand des Filesharing war.

  • AG Kassel, 19.11.2019 - 410 C 2389/19

    Abmahnung aufgrund Filesharing - Deckelung des Gegenstandswertes

    Das in der Kommentarliteratur weiter erwähnte Urteil des LG Stuttgart vom 21.04.2015 (17 O 329/14, zit. n. BeckOK UrhR/Reber a.a.O., offenbar nicht veröffentlicht) wird nur mit den oben genannten Grundsätzen in der Literatur erwähnt.

    So liegt der Entscheidung des LG Stuttgart vom 21.04.2015 (17 O 329/14, zit. n. Dreier/Schulze/ Specht, § 97a UrhG Rn. 19b, offenbar unveröffentlicht) ein Fall zugrunde, in dem eine Serie gleichzeitig mit ihrer Erstveröffentlichung Gegenstand des Filesharing war.

  • AG Kassel, 24.09.2019 - 410 C 2260/19
    Das in der Kommentarliteratur weiter erwähnte Urteil des LG Stuttgart vom 21.04.2015 (17 O 329/14, zit. BeckOK UrhR/Reber a.a.O., offenbar nicht veröffentlicht) wird nur mit den oben genannten Grundsätzen in der Literatur erwähnt.
  • AG Kassel, 04.06.2019 - 410 C 88/19
    Das in der Kommentarliteratur weiter erwähnte Urteil des LG Stuttgart vom 21.04.2015 (17 O 329/14, zit. BeckOK UrhR/Reber a.a.O.) ist offenbar nicht veröffentlicht und wird nur mit den oben genannten Grundsätzen in der Literatur erwähnt.
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